Machen Sie Ihren Traum wahr!

Grundstück kaufen – mit Kagebau

Der Traum vom Eigenheim startet mit der Finanzierung bzw. Berechnung des persönlichen Gesamtbudgets und mit der Suche nach dem passenden Baugrundstück. Dabei gilt es genau zu prüfen, ob die Grundstücksfläche passend für die geplante Bebauung ist und welche Kosten zu erwarten sind. Kagebau steht Ihnen dabei von Anfang an fachkundig zur Seite:

  • Unsere Experten vereinbaren einen Termin zur Bewertung Ihres Baugrundstücks mit Ihnen
  • Wir ermitteln, welche Baunebenkosten für Zuwegung und Anschlüsse zu erwarten sind
  • Wir bewerten Ihr Baugrundstück mit einer fachkundigen Beurteilung und weisen auf evtl. Besonderheiten und Hindernisse hin.
  • Wir helfen Ihnen auch bei komplizierten Grundstücken 
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DAS PASSENDE GRUNDSTÜCK KAUFEN 

Bei der Suche nach dem für Ihr Bauvorhaben idealen Baugrundstück berät Kagebau Sie gern Schritt für Schritt. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Faktoren zu berücksichtigen, welche Folgekosten zu erwarten und welche Maßnahmen erforderlich sind. 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

 

Welche Art von Grundstück eignet sich für den Hausbau?

Welche Art von Grundstück eignet sich für den Hausbau?

Die Erschließung des Baugrundstücks muss auf jeden Fall komplett abgeschlossen (gesichert?) sein. 
Klären Sie, welche Bebauung auf dem Grundstück erlaubt ist – zu finden im Bebauungsplan der Gemeinde. Gibt es ausnahmsweise keinen, erfahre Sie alles über vorgeschriebene Dachformen, Anzahl der Geschosse etc. per Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde.
Bei der Prüfung der Bodenbeschaffenheit sollte eine Bodenbelastung durch Altlasten etc. ausgeschlossen werden, um einen teuren Bodenaustausch zu vermeiden. Das Altlastenkataster gibt hierüber Auskunft. Andernfalls müssen Sie ein Baugrund- und Gründungsgutachten in Auftrag geben.  
Informieren Sie sich auch über die Anbindung des Grundstücks, Stichwort Zufahrt, und lassen Sie sich ggf. bei Bedarf ein Angebot für den Kellerbau erstellen. 

Wer engagiert wann Makler, Notar und Gutachter?

Wer engagiert wann Makler, Notar und Gutachter? 

Der Makler kann wahlweise von Ihnen oder vom Verkäufer engagiert werden, entsprechend wird die Courtage bezahlt oder geteilt. 
Liegt kein Baugrund- und Gründungsgutachten für das Baugrundstück vor, sollten Sie vor dem Abschluss des Kaufvertrags im Zweifelsfall einen Gutachter hinzuziehen – vor allem, um eventuell vorhandene Altlasten im Boden, eine Mindertragfähigkeit oder z.B. Torflinsen auszuschließen.
Der Vertrag für den Grundstückskauf wird  über einen Notar abgeschlossen . Am besten wählen Sie den Notar aus, schließlich tragen Sie später auch die Kosten. Als Käufer beauftragen Sie den Notar mit der notariellen Beurkundung, also damit, Sie als neuen Eigentümer ins Grundbuch einzutragen und die Besitzverhältnisse auf sie umzuschreiben. 

Welche Unterlagen sind für den Grundstückskauf erforderlich?

Welche Unterlagen sind für den Grundstückskauf erforderlich?

Unsere Empfehlung: Erstellen Sie sich am besten eine Checkliste. Darauf sollten Sie die folgenden Unterlagen aufgelistet sein: 

  • Ein Kaufvertragsentwurf vom Notar für die Bank
  • Ein Grundbuchauszug des Grundbuchamtes vom Notar für die Bank
  • Eine Flurkarte/ein amtlicher Lageplan vom Kataster- bzw. Vermessungsamt für die Bank
  • Ihre Gehaltsabrechnungen für die Bank
  • Ihre letzten Einkommenssteuerbescheide für die Bank
  • Ein Nachweis des Eigenkapitals für die Bank
  • Ein Nachweis über Ihre Kapitaleinkünfte für die Bank
  • Fotos des Grundstücks vom Verkäufer für die Bank
  • Eine Finanzierungszusage der Bank für den Notar
  • Ein finaler Kaufvertrag vom Notar für die Bank
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Grundsteuer für das Finanzamt
  • Eine Heiratsurkunde für den Notar
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt für die Grundbucheintragung
  • Die Anzeige des Grundstückerwerbs beim Finanzamt durch den Notar
Welche Punkte müssen im Kaufvertrag berücksichtigt werden?

Welche Punkte müssen im Kaufvertrag berücksichtigt werden? 

Ein Grundstück zu kaufen ist eine wohlüberlegte Entscheidung, dementsprechend sollte auch der Vertragsabschluss mit Bedacht stattfinden Beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte:

  • Der Notar ist unverzichtbar
    Der Kaufvertrag muss beim Notar abgeschlossen und beurkundet werden. Der Vertragsentwurf vom Notar sollte Käufer und Verkäufer mindestens 14 Tage vorher zur umfangreichen Prüfung vorliegen.
  • Der Grundstückseigentümer ist im Vertrag eindeutig benannt
    Kann der Eigentümer beim Notartermin nicht persönlich erscheinen, sollte eine schriftliche Vollmacht Teil des Kaufvertrags sein.
  • Überprüfen Sie alle wichtigen Grundstücksdaten
    Vergleichen Sie alle Daten zur Fläche etc. anhand eines aktuellen Grundbuchauszugs.
  • Der baurechtliche Zustand muss ausgewiesen sein
    Prüfen Sie, ob der bebaute oder unbebaute Zustand des Grundstücks benannt ist.
  • Entspricht der Preis der Vereinbarung?
    Entspricht der Kaufpreis im Kaufvertrag der ausgehandelten Summe? Grundpfandrechte erfordern einen entsprechend höheren Kaufpreis, um die Belastungen ablösen zu können.
  • Gezahlt wird bei Grundbuch-Abschluss
    Lassen Sie im Kaufvertrag festlegen, dass der Kaufpreis erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, der vollständigen Vorlage aller Genehmigungen sowie der Löschung eventuell vorhandener Belastungen aus dem Grundbuch fällig wird.

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