Ist die Mehrspartenhauseinführung Pflicht?

In vielen Regionen hierzulande ist die Mehrspartenhauseinführung Pflicht. Viele Versorgungsunternehmen verlangen diese Form der Kabel- und Anschlussverlegung heute grundsätzlich. Immerhin vereinfacht die Mehrspartenhauseinführung den Prozess ungemein: Denn dabei ist nur eine Hauseinführung erforderlich, um bis zu vier Anschlüsse zu verlegen. Im Gegensatz zur Einspartenhauseinführung, bei der einzelne Anschlüsse verlegt werden, ist der Aufwand für Bohrlöcher, Wandöffnungen und Abdichtungen beispielsweise deutlich geringer.

Was ist eine Mehrspartenhauseinführung?

Bei der Mehrspartenhauseinführung handelt es sich also konkret um eine zentrale und vollständig abgedichtete Verteilstelle für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation. Bleibt eine Sparte erst einmal ungenutzt, zum Beispiel, weil Sie kein Gas benötigen, stellt das kein Problem dar. Entsprechende Leitungen und Rohre lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt einfach nach belegen. Das ist bei der Einspartenhauseinführung nicht der Fall: Hierfür müssen Sie neue Bohrungen und Maßnahmen veranlassen, um einen weiteren Anschluss zu schaffen.

Wichtig ist, dass die Mehrspartenhauseinführung wasser- und gasdicht ist und das DVGW Prüfzertifikat nach VP 601 besitzt. Für die Planung als auch für die Erstellung und die Abnahme sind die örtlichen Versorger verantwortlich.
 

Entscheidende Vorteile für Sie als Bauherr

Mehrspartenhauseinführungen haben attraktive Vorteile. So sind der Installationsaufwand und der Platzbedarf deutlich geringer als bei der Einspartenhauseinführung. Zudem bleiben Sie mit der Mehrspartenhauseinführung deutlich flexibler und profitieren von robusten und langlebigen Materialien. Möchten Sie mehr zur Mehrspartenhauseinführung-Pflicht wissen oder wünschen sich konkrete Informationen zu den Kosten? Unsere Experten kennen sich bestens aus und beraten Sie eingehend zu dieser Form der Hauseinführung. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns auf Sie!

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