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Ob Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag oder ein Bauanzeigeformular benötigen, ist im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Die Inhalte des Bebauungsplans unterscheiden sich manchmal deutlich. Sie sollten sich daher genau erkundigen, was konkret von Ihnen gefordert wird, um Ihr Bauvorhaben in die Tat umzusetzen.
Ein Bauantrag muss alle relevanten Daten des Gebäudes enthalten. Diese prüft das Bauamt ganz genau. Bei einem Bauanzeigeformular ist der ganze Prozess deutlich schlanker: Der Architekt muss darauf lediglich bestätigen, dass Ihr Bauvorhaben dem gültigen Bebauungsplan entspricht. Somit spricht man auch von einer genehmigungsfreien Baumaßnahme.
Wichtig für das Formular sind zunächst Ihre persönlichen Daten als Bauherr. Anschließend sollten Sie Erläuterungen zum ausgesuchten Grundstück innerhalb der Gemeinde und eine Baubeschreibung Ihres Vorhabens hinzufügen. Dabei ist es auch nötig, ein Entwurf der geplanten Maßnahmen anzuhängen. Dann sollten die Daten des Entwurfsverfassers folgen, das ist in der Regel Ihr Architekt. Er muss bestätigen, dass alle relevanten Bauvorschriften gemäß des Bebauungsplans eingehalten werden. Ein Qualifizierungsnachweis des Erstellers des Antrags macht die Bauanzeige komplett. Ihr Antrag wird vom Bauamt nicht einzeln geprüft, sondern nur zur Kenntnis genommen. Die Kosten für die Bauanzeige legt die jeweilige Genehmigungsbehörde fest. Diese fallen jedoch deutlich geringer aus, als die für einen Bauantrag. Hat sich das zuständige Bauamt innerhalb der Frist von vier Wochen nicht bei Ihnen mit einem Widerspruch gemeldet, steht dem Baubeginn nichts mehr im Wege.
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