Bauantragsformular

Das sollten Sie beachten

Mit dem Bauantrag rückt Ihr Wunsch vom eigenen Haus in greifbare Nähe. Für den Antrag ist das Bauantragsformular erforderlich. NRW, Niedersachsen oder Bayern: Je nach Bundesland gelten andere Regeln zum Ausfüllen. Was Sie für Hamburg und Schleswig-Holstein beachten sollten, erfahren Sie hier.

Alle erforderlichen Unterlagen liegen bereit – vom Lageplan bis zum Entwässerungsantrag. Was für Ihren Bauantrag nur noch fehlt, ist das ausgefüllte Bauantragsformular. Dieses ist an die jeweilige Bauaufsichtsbehörde adressiert. Welche Formulare und Unterlagen genau erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung des entsprechenden Bundeslandes festgehalten. Je nach Bundesland gibt es Unterschiede im Antrag und wie Sie diesen ausfüllen sollten.

Bauantragsformular für Hamburg ausfüllen

Beantragen Sie Ihr Bauvorhaben in Hamburg, werden Sie online auf der Website der Stadt schnell fündig. Geben Sie zunächst die Behörde, zum Beispiel das Bezirksamt Altona, das Amt und die Abteilung an. Anschließend folgen die Informationen zu Ihnen als Bauherr sowie die Adresse des Baugrundstücks. Auch Ihr Vorhaben müssen Sie konkret angeben. Nachdem Sie das Gebühren-Feld, die Daten des Entwurfsverfassers und den Nachweis der Bauvorlageberichtigung hinterlegt haben, ist das Bauantragsformular vollständig ausgefüllt.


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Bauantragsformular für Schleswig-Holstein ausfüllen

Während der Antrag in Hamburg recht kurzgehalten ist, müssen Sie zum Ausfüllen des Bauantragsformulars für Schleswig-Holstein mehr Zeit mitbringen. Diesen finden Sie ebenfalls mit wenigen Klicks online. Zum einen müssen Sie mehr Daten und Informationen zu Ihrem Baugrundstück angeben. So möchte die Bauaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein beispielsweise mehr über Baulasten und Ihr Bauvorhaben wissen als die Hamburger Behörde. Zudem sollte der Bauleiter, der Fachplaner und der Aufsteller der bautechnischen Nachweise aufgeführt werden.

Sobald Sie das Formular beziehungsweise der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, ist der Prozess bundesweit klar geregelt: Nach erfolgreicher Prüfung folgt die Baugenehmigung. Sollte Ihnen der Aufwand zu groß erscheinen, findet sich dafür schnell eine Lösung. Denn diese Aufgabe übernehmen auch gern Dienstleister für Sie, so beispielsweise das zuständige Architekturbüro.